Teilnahme an Affiliate-Partnerprogrammen

Im Rahmen unseres Affiliate Partnerprogrammes achten wir gem Art. 6 Abs 1 lit. f auf DSGVO, soweit dies für den Bertrieb unseres Affiliatsystems nötig ist.

Unsere Vertragspartner können auf anderen Webseiten angebotene Leistungen verlinken. Der Betreiber der Webpages erhalten eine Provision, wenn Nutzer über den Publisher-Link kommen und anschließend einen Kauf abschließen.

Dafür ergänzen wir den Link des Partners um einen Wert und ggf setzen wir zum Beispiel einen Cookie. Zu den Werten gehören, eine online Kennung des Nutzers, eine online Kennung des Angebots, eine Online Kennung des Bertreibers der Homepage und unter anderem die Ausgangswebseite, als auch Werbemittel ID, Partner ID und Kategorisierung

Die Online-Kennung wird pseudonymesiert. Wir erkennen damit, zu welchem Partner der Nutzer des Links gehört und ob er zum Beispiel darüber eingekauft hat. Nur so kann auch eine zB Bonusauszahlung an unseren Partner erfolgen.

Der Partner erhält einen bestimmten Prozentualen Anteil am Verkauf des Produktes (Pay per Sale). Das bedeutet erst, wenn der Nutzer über den Link des Partners das Angebot angenommen und die Rechnung entrichtet hat, besteht der Anspruch auf die Auszahlung des festgelegten Anteils.

Der Partner muss mindestens 18 Jahre jung sein.